Österreich

Pflegerin ging mit Wienerin vor Tod ins Casino, erbte

Eine Pflegerin (46) muss sich seit fast 16 Jahren nach einem Erbe gegen wüste Anschuldigungen verteidigen  – "für etwas, das ich nie getan habe."

Christian Tomsits
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    Natalie M. (46) kämpft seit fast 16 Jahren für Gerechtigkeit
    Natalie M. (46) kämpft seit fast 16 Jahren für Gerechtigkeit
    Sabine Hertel

    Pflegerin Natalie M. kümmerte sich aufopferungsvoll um eine betagte Wienerin. Gemeinsam gingen sie noch ins Casino ("Das wollte sie unbedingt einmal erleben"), dann starb die 81-Jährige am 8. November 2006 nach langer Krankheit. Kurz vor ihrem Tod hatte die millionenschwere Pensionistin die Betreuerin im Testament als Erbin eingesetzt – seither kann die 46-Jährige nicht mehr ruhig schlafen.

    Anwalt warf ihr sogar Mord vor

    "Der vor ihr als Erbe eingesetzte Anwalt der Familienstiftung zeigte mich wegen Mordverdachts an – drei Mal (!) wurde die Leiche der Verstorbenen obduziert", so M. – das Ergebnis: Eindeutig kein Fremdverschulden. "Dann zerrte er mich wegen einer angeblich gefälschten Testament-Unterschrift vor Gericht." Mehrere Gutachten wurden erstellt. Dabei gingen manche von einer Fälschung aus – andere wiederum nicht. Das Urteil war trotzdem drastisch: Schuldig und sieben Jahre Haft.

    Gutachten voller Mängel

    Mit einem weiteren Gutachten, das handwerkliche Mängel der alten aufzeigte, gelang eine Neuaufnahme am Wiener Landesgericht. Bald kommt es zum Showdown – mit neuem Obergutachten: "Um 110.000 Euro kommt ein angeblicher Experte nun zum Schluss, die Unterschrift sei wohl eine Fälschung. Seine Arbeit strotzt aber vor Grammatikfehlern und Plagiaten", so ihr Anwalt Thomas Nirk, der findet: "Das ist dreister Betrug." Nun erhebt er Strafanzeige. Natalie M. schöpft dadurch neue Hoffnung: "Seit bald 16 Jahren kämpfe ich nur um meine Gerechtigkeit. Mein Sohn war damals 3 Jahre alt, jetzt wird er erwachsen." Verzweifelt versichert sie: "Obwohl ich finanziell durch die Prozesse und Gutachten alles verloren habe, ist mir das Erbe vollkommen egal." 

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